§ Für den Beginn der Ausführung ist eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Bildpreises erforderlich.
§ Das Eigentum an dem Werk geht nach Begleichung des gesamten Betrags auf den Auftraggeber über.
§ Der Auftraggeber kann die Annahme des Werks verweigern, wenn es ihm nicht gefällt.
§ Das fertige Porträt stellt ein Werk im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dar. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
§ Die Nutzung des Werks zu Werbe- oder wirtschaftlichen Zwecken, zur Vervielfältigung sowie zur Erstellung von Werbematerialien ist untersagt. Eine solche Nutzung erfordert den Abschluss eines gesonderten Lizenzvertrags.
§ Im Laufe der Ausführung entstehen Skizzen und Zeichnungen, weshalb der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Rechte an den auf den Fotos enthaltenen Motiven einräumt.
§ Der Auftraggeber erklärt, dass er das Recht zur Nutzung der übermittelten Materialien besitzt und die Verantwortung für die Verletzung von Rechten Dritter trägt, die sich aus den übermittelten Materialien ergeben.
§ Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur Veröffentlichung seiner Arbeit vor. Es ist möglich, einen Auftrag zu erteilen, der eine Veröffentlichung ausschließt – eine Vertraulichkeitsvereinbarung erfordert gesonderte Absprachen.
§ Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung verarbeitet. Der Auftragnehmer ist der Verantwortliche für diese Daten.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der an der Auftragsabwicklung beteiligten Stellen (z. B. Kurierdienste, Buchhaltungsbüro).
§ In nicht geregelten Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.